Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung Untersuchungspflicht
für Eigentümer.
Seit dem 1.November 2011 ist die überarbeitete
Trinkwasserverordnung in Kraft getreten.
Von diesem Zeitpunkt an wird vom Gesetzgeber
verlangt, die Trinkwasserinstallation mindestens
einmal jährlich auf den Parameter Legionella spec.
durch ein zertifiziertes Unternehmen eine
Probenahme zu entnehmen und diese in einem
zugelassenen Labor untersuchen zu lassen.
Um die Probe entnehmen zu können,
müssen Probenahmehähne eingebaut werden.
Betroffen sind:
Hauseigentümer
Vermieter
Hausverwaltungen
Betreiber von Wasseranlagen
Kindergärten
Schulen
Bäderbetriebe
Von uns können die Probenahmehähne
eingebaut werden.
Die Probenahme kann ebenfalls durch uns
genommen werden, da wir ein zertifizierter
Fachbetrieb sind.
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